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Was ist eine letzte Mahnung?

Wie viele Mahnungen müssen verschickt werden, bevor ein Inkassounternehmen eingeschaltet werden darf? Gibt es hierzu eine gesetzliche Regelung? Und was kann ich machen, um ein Inkassoverfahren zu verhindern?
Wir schaffen Klarheit!

Redaktions-Team | Okt. 11, 2023 4 min
Letzte Mahnung - was versteht man darunter?

Letzte Mahnung - Kundenservice oder gesetzliche Regelung?

In den letzten Jahren hat es sich eingebürgert, dass einem säumigen Kunden 2 - 3 Mahnungen geschickt werden, in denen auf die bestehende Zahlungsverpflichtung hingewiesen wird. Dieses Vorgehen ist von den Unternehmen allerdings eine reine Kulanz-Leistung und dient ausschließlich der Kundenfreundlichkeit. Eine gesetzliche Pflicht, mehrere Mahnungen vor der Einleitung weiterer Schritte zu versenden, gibt es nicht.

Ist die Forderung fällig und befindet sich der Kunde damit in Zahlungsverzug, hat ein Unternehmen jederzeit das Recht, einen Inkassodienstleister bzw. Rechtsanwalt zu beauftragen oder ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten.

Die letzte Mahnung ist also ein Appell im Sinne des Kunden.

Zahlungsverzug und Kosten

Es bedarf also keiner „letzten“ Mahnung, um einen Schuldner in Verzug zu setzen.

Zahlungsverzug entsteht bereits vorher – und zwar schon dann, wenn eine berechtigte Forderung fällig ist und nicht innerhalb der geltenden Zahlungsfrist beglichen wird.

Mahnkosten müssen als Verzugsschaden vom Schuldner gezahlt werden. Eine gesetzliche Regelung, wie hoch Mahnkosten maximal sein dürfen, gibt es nicht. Pauschale Kosten von bis zu 10,00 Euro sind zulässig. Zum Verzugsschaden zählen auch die Kosten, die durch die Beauftragung eines Inkassounternehmens oder Rechtsanwalts entstehen.

Die „letzte Mahnung“ ist damit die letzte Gelegenheit, die Forderung zu begleichen, ohne noch zusätzliche Inkasso- oder Rechtsanwaltskosten zahlen zu müssen. Diese Gelegenheit sollte man nicht einfach so verstreichen lassen.

Folgen nach einer letzten Mahnung

Meist folgt auf die „letzte Mahnung“ des Gläubigers dann die Abgabe an einen externen Dienstleister, beispielsweise an ein Inkassounternehmen. Der Inkassodienstleister übernimmt ab da die Beitreibung der noch offenen Forderung mit unterschiedlichen Maßnahmen. Zu diesen Maßnahmen gehört auch die Kontaktaufnahme und Lösungsfindung im außergerichtlichen Verfahren.

Es ist empfehlenswert direkt nach dem ersten Mahnschreiben Kontakt mit dem Inkassounternehmen aufzunehmen und sich über mögliche Optionen zu erkundigen. Wenn keine Zahlung bzw. keine Reaktion seitens des Schuldners erfolgt, kann der Gläubiger auf Empfehlung des Inkassounternehmen einen Rechtsanwalt mit der Einleitung des gerichtliche Mahnverfahren beauftragen, um für den Gläubiger die Forderung langfristig zu sichern und einen vollstreckbaren Titel zu erwerben.

Letzte Mahnung von einem Inkassounternehmen

Wenn du also Post von einem Inkassounternehmen bekommen hast, wurdest du normalerweise schon von deinem ursprünglichen Vertragspartner per Post oder E-Mail gemahnt.

Für Inkassounternehmen ist ebenfalls keine Mindestanzahl an Mahnungen vorgeschrieben. Es gibt auch keine gesetzliche Regelung, dass vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein gesonderter Hinweis erfolgen muss. Allerdings informieren die meisten Inkassounternehmen allein schon explizit vor dem Anstoßen solcher Maßnahmen, um dem Schuldner nochmals die Gelegenheit zu geben, zu reagieren, bevor weitere Kosten auf ihn zukommen.

Fazit

Die „letzte Mahnung“ ist auch die letzte Gelegenheit, die Forderung zu begleichen, ohne noch zusätzliche Inkasso- oder Rechtsanwaltskosten zahlen zu müssen. Diese Gelegenheit sollte man nicht verstreichen lassen.

Spätestens, wenn du Post von einem Inkassobüro bekommen hast, solltest du direkt Kontakt aufnehmen, um eine weitere Eskalation zu verhindern und dir selbst ein gerichtliches Mahnverfahren zu ersparen.

Wenn wir dich angeschrieben haben, findest du unsere Kontaktdaten auf unseren Schreiben und in den E-Mails. Du kannst, um uns eine Nachricht zu schreiben, auch das Kontaktformular auf unserer Homepage at.flow.riverty.com nutzen.

 

Identität

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus Gründen der Lesbarkeit bei Personenbezeichnungen nur die grammatikalisch männliche Form verwenden. Gemeint sind stets Menschen jeder geschlechtlichen Identität.