Was kostet ein Inkassoverfahren?
Im Laufe eines Inkassoverfahrens können verschiedene Kosten entstehen. Zunächst sind da die tatsächlichen Inkassokosten. Das sind die Kosten, die für die Tätigkeit des Inkassounternehmens anfallen.
Darüber hinaus gibt es aber auch sogenannte Fremdkosten. Das sind Kosten, die im Zusammenhang mit dem Inkassoverfahren an andere beteiligte Stellen bezahlt werden müssen. Hierzu gehören beispielsweise die Kosten für Adressermittlungen und Rücklastschriftkosten.
Die wichtigsten Fragen im Überblick
Inkassokosten
Inkassounternehmen erbringen für ihre Auftraggeber Dienstleistungen und rechnen die Kosten dafür ab. Eben diese Kosten sind als Verzugsschaden vom Schuldner zu ersetzen und sind im § 1333 ABGB begründet.
Dieser lautet:
- Der Schaden, den der Schuldner seinem Gläubiger durch die Verzögerung der Zahlung einer Geldforderung zugefügt hat, wird durch die gesetzlichen Zinsen (§ 1000 Abs. 1) vergütet.
- Der Gläubiger kann außer den gesetzlichen Zinsen auch den Ersatz anderer, vom Schuldner verschuldeter und ihm erwachsener Schäden geltend machen, insbesondere die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.
Die Höhe der Inkassokosten sind in der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen geregelt und im Bundesgesetzblatt BGBl. Nr. 141/1996 idgF veröffentlicht.
Fremdkosten und Verzugszinsen
Fremdkosten sind die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Inkassoverfahren an andere beteiligte Stellen bezahlt werden und vom Schuldner ersetzt werden müssen.
Hierzu gehören beispielsweise:
Adressermittlungskosten
Wenn die neue Adresse des Schuldners ermittelt werden muss, können unterschiedlich hohe Kosten entstehen. Die gängigste Möglichkeit, eine Adresse zu ermitteln, ist die Auskunft vom Einwohnermeldeamt.
Rücklastschriftkosten
Ist das Konto bei einem vereinbarten SEPA-Einzug nicht gedeckt oder wird der Lastschrift vom Kontoinhaber widersprochen, scheitert der Einzug und die Bank stellt Kosten für die Rücklastschrift in Rechnung.
Verzugszinsen
Letztlich fallen im Laufe eines Inkassoverfahrens auch Verzugszinsen an. Für Verbrauchergeschäfte (d.h. für Geschäfte zwischen Unternehmen und Verbrauchern) oder für Geschäfte zwischen Privaten gilt ein gesetzlicher Verzugszinssatz von 4 Prozent pro Jahr. Für Geschäfte zwischen Unternehmern (bzw. Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts wie Bund, Länder, Gemeinden) gilt ein gesetzlicher Verzugszinssatz von 9,2 Prozent über dem Basiszinssatz. Damit machen sich Verzugszinsen insbesondere bei älteren und / oder höheren Forderungen finanziell bemerkbar.
Wie werden die Inkassokosten berechnet
Die Höhe der Inkassokosten sind in der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen geregelt und sind im Bundesgesetzblatt BGBl. Nr. 141/1996 idgF veröffentlicht.
In dieser Gebührenverordnung wird detailliert beschrieben, für welche Maßnahmen und Arbeitsschritte das Inkassounternehmen Kosten verrechnen kann.
Dies sind beispielweise Allgemeine Bearbeitungskosten, Kosten für Mahnungen, Anschriftenerhebung, Ermittlung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse und Wegentgelt. Somit kann es vorkommen – sofern der Schuldner auf die Interventionsmaßnahmen des Inkassounternehmen nicht reagiert und sich mit der Zahlung Zeit lässt -dass sich eine offene Forderung in Höhe von 200 Euro stark erhöht. Eine Verdoppelung der offenen Forderung ist dadurch leicht möglich und rechtlich auch abgesichert.
Riverty Services Austria GmbH bewegt sich innerhalb der Gebührenverordnung. Darüber hinaus haben wir in unserem Inkassosystem eine Kostenbegrenzung implementiert, um den Schuldner die Möglichkeit zu geben die offene Forderung in einem angemessenen Zeitraum zurückzahlen zu können und die Kosten somit verhältnismäßig bleiben.
Unser Tipp
Es lohnt sich also, den Inkassoprozess schnell abzuschließen – damit die Kosten niedrig bleiben!
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Identität
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus Gründen der Lesbarkeit bei Personenbezeichnungen nur die grammatikalisch männliche Form verwenden. Gemeint sind stets Menschen jeder geschlechtlichen Identität.