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Dein Flug hat Verspätung? So kriegst du dein Geld zurück!

Die Urlaubssaison steht endlich vor der Tür. Menschenmengen versammeln sich am Flughafen, um in den wohlverdienten Urlaub zu fliegen. Auch du bist am Flughafen angekommen und stehst voller Vorfreude auf deinen Urlaub vor der Anzeigetafel und siehst mit großer Enttäuschung: dein Flug hat Verspätung. Jetzt heißt es warten … Doch was ist in diesem Fall eigentlich mit einer Ausgleichszahlung, einer Entschädigung oder einem Schadensersatz? Was du tun kannst, um als Entschädigung dein Geld oder wenigstens einen Teil deines Geldes zurückzubekommen, erklären wir dir in diesem Blogbeitrag.

Redaktions-Team | Juni 26, 2024 5 min
Eine junge Frau steht am Abflugterminal und schaut auf die Anzeigetafel

Das solltest du als erstes tun:

Wenn dein Flug Verspätung hat, wird empfohlen, dass du dich mit Fragen immer an das Bodenpersonal der Fluglinie wendest. Falls du kein Bodenpersonal findest, solltest du folgende Dinge tun:

  • Notiere den Zeitpunkt des geplanten Abfluges und des tatsächlichen Abfluges.
  • Fotografiere die Anzeigetafel, auf der deine Fluginformationen zu sehen sind.
  • Lass dir die Verspätung von Zeug:innen bestätigen. Vergiss nicht, ihre Kontaktdaten zu notieren. Am besten wäre es natürlich, wenn du dir die Verspätung vom Bodenpersonal der Fluglinie bestätigen lässt.
  • Sammle Quittungen von den zusätzlichen Kosten, die durch die Verspätung angefallen sind, wie  beispielsweise für eine Unterkunft oder eine Taxifahrt. 

Aufgepasst, wenn du eine Pauschalreise gebucht hast! Informiere die Veranstalter:innen der Pauschalreise, so schnell es geht, über die Verspätung. Auch hier ist es sehr hilfreich, wenn dir Zeug:innen die Verspätung bestätigen können. Lass dir auch von den Veranstalter:innen eine schriftliche Bestätigung für die Verspätung zukommen. Dazu reicht ein „zur Kenntnis genommen“ aus. 

Dein Anspruch auf Ausgleichszahlung

Wie hoch deine Ausgleichszahlung ausfällt, hängt von der Dauer der Verspätung und der Länge der Flugstrecke ab. Wenn deine Verspätung am Endziel mindestens drei Stunden beträgt, kannst du mit einer Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro rechnen. Wie hoch dein Anspruch genau ist, hängt noch davon ab, wie weit dein Endziel entfernt ist und ob dein Start- und Zielflughafen in der EU liegt.

Hier haben wir dir eine kurze Übersicht zusammengestellt:

  • Du erhältst 250 Euro bei Kurzstrecken, also bis 1.500 Kilometer.
  • 400 Euro erhältst du bei Mittelstrecken. Das sind 1.500 Kilometer innerhalb der EU oder zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern bei Start oder Ziel in einem Nicht-EU-Mitgliedsstaat.
  • 600 Euro bekommst du bei Langstrecken, also bei mehr als 3.500 Kilometern.

Achtung: Du erhältst keine Ausgleichszahlung, wenn die Fluggesellschaft beweisen kann, dass außergewöhnliche Umstände der Grund für die Verspätung sind. Außergewöhnliche Umstände können schlechte Wetterverhältnisse, Streik von Dritten, Terrorwarnungen, unbefugte Personen auf dem Rollfeld, Naturkatastrophen oder Vogelschlag sein. 

Dein Anspruch auf Verpflegung und Hotelübernachtung

Auch hier hängt die Höhe der Betreuungsleistung von bestimmten Aspekten ab. Es kommt auf die Dauer der Abflugverspätung und die Entfernung, die mit dem Flugzeug zurückgelegt wird, an. 
Die Fluggesellschaft muss dir während der Wartezeit kostenlose Snacks und Getränke bereitstellen. Zudem muss es dir möglich sein, zwei Telefonate zu führen, zwei Faxe oder zwei E-Mails zu versenden. Wenn du den Flug nicht am selben Tag antreten kannst, muss die Fluggesellschaft sich darum kümmern, dass du in einem Hotel untergebracht und zum Hotel gefahren wirst.

Wir haben für dich die Voraussetzungen zusammengefasst, die vorliegen müssen, damit du Betreuungsleistungen erhältst: 

  • Der Flug muss bei Kurzstrecken mindestens zwei Stunden verspätet sein. Das sind bis zu 1.500 Kilometer. 
  • Die Verspätung bei Mittelstrecken muss drei Stunden betragen. Das sind mehr als 1.500 Kilometer innerhalb der EU und zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern bei Start oder Ziel in einem Nicht-EU-Mitgliedsstaat.
  • Die Verspätung bei Langstrecken muss vier Stunden sein. Das sind mehr als 3.500 Kilometer.

Was passiert, wenn die Fluggesellschaft sich weigert, dir diese Betreuungsleistungen bereitzustellen? Du musst dich in der Zeit natürlich verpflegen und dir eventuell auch eine Hotelübernachtung und eine Fahrt zum Hotel organisieren. Wichtig ist, dass du dir alle Belege und Quittungen für die Ausgaben geben lässt und sie sorgfältig aufbewahrst. Mit diesen Unterlagen kannst du die Kosten dann von der Fluggesellschaft zurückverlangen. 

Dein Anspruch auf Erstattung des gesamten Flugpreises

Der Flug muss mindestens fünf Stunden Verspätung haben, damit du die vollständige Erstattung des Flugpreises verlangen kannst. Bei fünf Stunden Verspätung hast du die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten und somit komplett auf den Flug zu verzichten und auch einen ganz anderen Flug zu buchen. Aber Achtung: nach dem Rücktritt vom Vertrag hast du keinen Anspruch mehr auf Betreuungsleistungen. Für die Wartezeit, die bis zum Rücktritt entstanden ist, hast du einen Anspruch auf die Betreuungsleistungen, aber nur, wenn du mindestens zwei Stunden bei einer Flugdistanz von 1.500 Kilometern warten musstest. Auch Ausgleichszahlungen kannst du nicht mehr verlangen, wenn du vom Vertrag zurückgetreten bist.

Wenn du eine Reise mit Zwischenstopps gebucht hast und an einem Zwischenstopp entscheidest, die Reise abzubrechen, da sie für dich zwecklos geworden ist, hast du einen Anspruch auf einen Rückflug zum ersten Abflugort.

Wie sieht es mit Pauschalreisen aus?

Wenn du eine Pauschalreise gebucht hast, existiert kein Vertrag zwischen der Fluggesellschaft und dir, was folglich bedeutet, dass du von keinem Vertrag zurücktreten kannst. Du kannst aber deinen Vertrag mit dem Veranstaltenden kündigen. Dies setzt allerdings voraus, dass die Reise durch einen erheblichen Reisemangel beeinträchtigt wird. Die Verspätung eines Fluges stellt erst einen erheblichen Mangel dar, wenn sie bis zu vier Stunden beträgt. Ausnahme ist, dass deine Reise nur aus sehr wenigen Übernachtungen besteht und durch die Verspätung des Fluges nicht mehr alle Übernachtungen möglich sind. Dann hast du die Möglichkeit, bei einer Verspätung unter vier Stunden den Vertrag zu kündigen. 

Dein Anspruch auf Schadensersatz

Sind dir Kosten durch die Verspätung des Fluges entstanden? Dann hast du die Möglichkeit, Ersatz dieser Kosten von der Fluggesellschaft zu verlangen. Übliche Kosten sind beispielsweise ein Ersatzflug, den du aufgrund der Verspätung eines früheren Fluges antreten musstest, ein Hotelzimmer, das du nicht nutzen konntest, oder eine Fähre oder ein anderer Transfer, für den du noch mal neue Plätze buchen musstest. Vergiss nicht, immer alle Belege aufzubewahren, damit du einen Nachweis für die Kosten hast.

Wie und wo machst du deinen Anspruch geltend?

Du musst dich schriftlich an die Fluggesellschaft, mit der du geflogen bist oder wärst, wenden. Wie schon erwähnt, ist es sehr hilfreich, wenn du dir die Verspätung und auch den Grund der Verspätung am Flughafen bestätigen lässt. Vergiss auch nicht, alle deine Belege und Quittungen mitzuschicken. Natürlich kann es dazu kommen, dass die Fluggesellschaft die Zahlung verweigert, doch lass nicht locker! Du kannst dir auch Unterstützung von der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. holen. Nutze dafür das Beschwerdeformular. Die Schlichtungsstellen sind übrigens für Verbraucher:innen kostenlos. Du kannst dich auch an sogenannte Fluggastrecht-Portale wenden. Diese Portale streiten im Namen des Verbrauchers oder der Verbraucherin mit der Fluggesellschaft. Führt der Streit zu einem Erfolg, verlangen die Portale eine Provision in Höhe von 25 % oder mehr. Stiftung Warentest empfiehlt die nachfolgenden Fluggastrecht-Portale:

  • Airhelp (verlangt 25 % der Entschädigungssumme als Provision)
  • Flightright (verlangt 23,8 % bis 35,7 % der Entschädigungssumme als Provision) 
  • Euclaim (verlangt 26,78 % des von der Fluggesellschaft erstatteten Betrags als Provision)

Ratsam wäre, dich erst an die Fluggesellschaft zu wenden. Wenn diese sich innerhalb von zwei Monaten nicht bei dir meldet, solltest du dir Unterstützung von Schlichtungsstellen oder Fluggastrecht-Portalen holen. 

Merke dir, dass du die Verspätung selbst dokumentierst oder dir die Verspätung und auch den Grund der Verspätung vom Bodenpersonal der Fluggesellschaft dokumentieren lässt. Stelle sicher, dass du Belege und Quittungen für zusätzliche Kosten, wie Verpflegung und Unterkunft, gut aufbewahrst. Wenn du eine Pauschalreise gebucht hast, ist es wichtig, die Reiseveranstaltung sofort über die Verspätung des Fluges zu informieren. Für die Geltendmachung deiner Ansprüche solltest du dich vorerst schriftlich an die Fluggesellschaft wenden und, wenn nötig, dir von der Schlichtungsstelle oder von Fluggastrecht-Portalen Hilfe zu holen.