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So holst du dir dein Geld zurück: Diese Studien- und Ausbildungskosten kannst du absetzen

Nach der Schule ist das Ziel der meisten jungen Menschen, ein Studium oder eine Ausbildung zu beginnen. Doch dabei ist vielen gar nicht so bewusst, dass das ganz schön teuer werden kann. Kosten wie eine eigene Wohnung, Studiengebühren oder die tägliche Fahrt zur Hochschule oder Ausbildungsstätte können dabei auf dich zukommen. Doch einige Kosten kannst du von der Steuer absetzen. Welche das genau sind, erklären wir dir in diesem Blogartikel.

Redaktions-Team Aug. 28, 2024 4 min
Eine junge Studentin hält einen Kaffee in den Händen und sitzt mit ihrem Steuerberater in einem Café mit einem Laptop vor sich

Sowohl als Student:in als auch als Azubi oder Azubine bist du in der Regel nicht dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, aber du hast die Möglichkeit dazu und die kann sich manchmal wirklich lohnen. Egal, ob Erstausbildung oder jede weitere Ausbildung nach der Schule (Zweitausbildung), du kannst beides von der Steuer absetzen. Es herrscht allerdings ein wichtiger Unterschied zwischen der Erst- und Zweitausbildung:

Erstausbildung
Die Finanzverwaltung versteht unter der ersten Ausbildung oder deinem ersten Studium eine Lehre, die dich für deinen künftigen Beruf ausbildet. Was gilt als Erstausbildung? Eine erstmalige Berufsausbildung außerhalb eines Angestelltenverhältnisses und ein Studium, was du direkt nach dem Abitur oder dem Fachschulabschluss beginnst, gilt als Erstausbildung. Dazu zählen auch ein Studienfachwechsel und ein neues Studium, wenn du das vorherige nicht abgeschlossen hast, sowie eine Studienunterbrechung, wenn du das erste Studium nach etwas Zeit wieder aufnimmst. Student:innen aufgepasst: Dein Bachelor-Studium gilt als Erstausbildung, dein Master-Studium als Zweitausbildung. Wichtig zu verstehen ist, dass du die Erstausbildung nur als Sonderausgaben absetzen kannst. Das bedeutet, dass du nur bis zu 6.000 Euro im Jahr absetzen kannst. Zudem können Sonderausgaben deine zu versteuernden Einnahmen nur in dem Jahr steuerlich mindern, in dem sie angefallen sind. Um von den steuerlichen Vorteilen der Sonderausgaben profitieren zu können, müssen deine Einkünfte im Jahr 2024 oberhalb des steuerfreien Grundfreibetrags von 11.604 Euro liegen.

Zweitausbildung
Deine Zweitausbildung wird als Fort- oder Weiterbildung angesehen. Diese kannst du als Werbungskosten absetzen. Diese bringen einige Vorteile mit sich. Werbungskosten sind unbegrenzt. Das bedeutet, dass es keine Obergrenze für den Abzug von Werbungskosten gibt. Zudem kannst du deine Verluste aus einem Jahr in die folgenden Jahre übertragen, um sie dann mit zukünftigen Gewinnen zu verrechnen. Das heißt, wenn deine Ausgaben höher sind als deine Einnahmen, machst du Verluste und der sogenannte Verlustvortrag erlaubt es dir, diese Verluste in die kommenden Jahre mitzunehmen. Es gibt allerdings zwei Voraussetzungen, die du erfüllen musst, um deine Zweitausbildung als Werbungskosten absetzen zu können:

  • Deine erste oder vorausgegangene Ausbildung hat mindestens 12 Monate gedauert.
  • Du musst diese Ausbildung abgeschlossen haben.

Welche Ausbildungs- und Studienkosten kannst du absetzen?

Wenn du Aufwendungen oder Beträge unmittelbar für deine Ausbildung oder dein Studium ausgegeben hast, kannst du diese in der Steuererklärung absetzen. Hier siehst du die Kosten, die du absetzen kannst:

  • Studiengebühr, Semesterbeiträge und Prüfungsgebühren.
  • Gebühr für Bibliotheksausweis.
  • Kosten für wissenschaftliche Datenbanken.
  • Kosten für die Bewerbung um einen Studienplatz, ein Auslandssemester oder ein Praktikum.
  • Repetitorien und Nachhilfestunden.
  • Zinsen für einen Studienkredit.
  • Kopierkosten, Druck- und Bindekosten für Studien- und Abschlussarbeiten.
  • Fahrtkosten: Wenn du am Studien- oder Ausbildungsort wohnst, kannst du für jeden Kilometer, den du zur Hochschule oder zur Arbeit fährst, 30 Cent abrechnen. Ab dem 21. Kilometer kannst du sogar 38 Cent abrechnen.
  • Kosten für ein Büro bei dir zuhause oder die sogenannte Homeoffice-Pauschale. Die beträgt 1.260 Euro im Jahr.
  • Wenn du dir extra einen Computer angeschafft hast, erhältst du den gesamten Preis erstattet, wenn du ihn 90 % für dein Studium benutzt. Ansonsten erhältst du 50 % der Kosten zurückerstattet.
  • Arbeitsmittel, die du für deine beruflichen Aufgaben brauchst. Dabei muss es sich nicht nur um körperliche Gegenstände handeln, wie ein Computer oder Berufskleidung, sondern auch private Telefonanschlüsse oder eine bestimmte Software, zählen als Arbeitsmittel. Auch hier gilt wieder, wenn du das Arbeitsmittel zu mehr als 90 % für deinen Beruf verwendest, kannst du die kompletten Kosten absetzen.
  • Wenn du deine Ausbildung innerhalb eines Arbeitsverhältnisses absolvierst, erhältst du ein steuerpflichtiges Gehalt und kannst die Kosten für deine Ausbildung als Werbungskosten absetzen.

Wann lohnt sich eine Steuererklärung für dich?

Wenn du als Azubi oder Azubine ein recht hohes Bruttogehalt erhältst und folglich eine monatliche Lohnsteuer zahlen musst, kannst du dir die gezahlten Steuern mit der Steuererklärung ganz oder zum Teil zurückholen. Auch wenn du als Student:in eine monatliche Lohnsteuer durch den Nebenjob bezahlen musst, macht es auf jeden Fall Sinn, die Steuererklärung zu machen. Zudem würde sich eine Steuererklärung für dich lohnen, wenn dein Einkommen durch deine Ausbildung oder beispielsweise deinen Werkstudentenjob über dem Grundfreibetrag von 11.604 Euro liegt. Wenn du dich in deiner Zweitausbildung befindest und nur geringe oder keine steuerrelevanten Einnahmen und hingegen hohe Ausgaben hast, solltest du eine Steuererklärung machen. Denn nur mit der Steuererklärung kannst du den sogenannten Verlustvortrag beantragen. Das bedeutet, dass du deine Verluste jedes Jahr in der Steuererklärung angibst, bis du mit deinem Studium fertig bist. Dann werden diese Verluste mit deinem zukünftigen Einkommen verrechnet, wenn du nach dem Studium einen gut bezahlten Job hast.

Was du alles für deine Steuererklärung brauchst und wie du am besten vorgehst, kannst du in diesem Blogbeitrag nachlesen. Wenn du dir unsicher bist, wie du bei deiner Steuererklärung vorgehen sollst, kannst du dir bei einem:r Steuerberater:in oder dem Lohnsteuerhilfeverein Hilfe holen. Dabei ist der Lohnsteuerhilfeverein günstiger als eine Steuerkanzlei. 

Überlege nicht lange und nutze die Möglichkeit, deine Studien- und Ausbildungskosten abzusetzen, denn das kann dir finanzielle Vorteile bringen, die dir während der Ausbildungs- oder Studienzeit bestimmt gut gelegen kommen. Falls du dich noch etwas unsicher auf dem Gebiet fühlst, suche dir am besten professionelle Hilfe. Gemeinsam könnt ihr das Beste aus deinen finanziellen Möglichkeiten während der Ausbildung oder dem Studium holen.