Ab wann werden Mahnkosten erhoben?
Wenn man wissen möchte, ob in einem konkreten Fall Mahnkosten erhoben werden dürfen, sollte man sich zuerst fragen: Besteht denn ein fälliger Zahlungsanspruch? Kommt der Kunde einer Zahlungsaufforderung des Gläubigers nicht nach, gerät er in Zahlungsverzug. Ist dies der Fall, muss der Kunde die geforderten Mahnkosten begleichen. Der Verzug ist dafür die Voraussetzung.
Die wichtigsten Fragen im Überblick
Höhe der Mahnkosten
Ab wann dürfen Mahnkosten erhoben werden? Und wie hoch dürfen diese Mahnkosten sein?
Mit der ersten Zahlungsaufforderung an den Schuldner beginnt grundsätzlich der Mahnprozess. Bezahlt der Betroffene nicht den offenen Rechnungsbetrag innerhalb der angegebenen Frist, tritt Zahlungsverzug ein. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Mahnkosten berechnet werden. Die Zusammensetzung der Mahnkosten ist für den Schuldner nicht immer selbsterklärend. Kann der Schuldner die Höhe der Mahnkosten nicht nachvollziehen, sollte er sich die Berechnung vom Gläubiger genau darlegen lassen.
Entbehrlichkeit einer Mahnung
Muss immer mindestens eine Mahnung versandt worden sein, damit Mahngebühren erhoben werden dürfen?
Das ist davon abhängig, ob eine Mahnung erforderlich ist, um den Kunden in Zahlungsverzug zu setzen. In einigen Fällen ist eine Mahnung entbehrlich, beispielsweise wenn für die Erbringung der Leistung ein festes Datum bestimmt ist oder 30 Tage nach Zugang einer Rechnung. In diesem Fall muss der Verbraucher in der Rechnung gesondert auf die Rechtsfolgen im Falle eines Verzugs hingewiesen worden sein und damit insbesondere darauf, dass er automatisch nach Ablauf von 30 Tagen ab Zugang der Rechnung in Verzug kommt. Eine Mahnung ist ebenfalls entbehrlich, wenn der Schuldner die Erbringung der Leistung endgültig verweigert hat.
Muss man Mahnkosten bezahlen?
Wie kann man sich gegen zu hohe Mahnkosten wehren?
Mahnkosten müssen als Verzugsschaden vom Schuldner gezahlt werden. Eine gesetzliche Regelung, wie hoch Mahnkosten maximal sein dürfen, gibt es nicht. Als Faustregel gilt: Entsprechende Pauschalen sind zulässig, wenn sie den normal zu erwartenden Aufwand nicht übersteigen. Erscheinen Mahnkosten allerdings zu hoch angesetzt, kann dagegen Widerspruch eingelegt werden. Ist die Berechnung nicht klar erkennbar, hat der Schuldner jederzeit die Möglichkeit, sich die Zusammensetzung schriftlich darlegen zu lassen.
Form der Mahnung
Muss eine Mahnung in einer bestimmten Form übermittelt werden? Gibt es hierzu gesetzliche Regelungen?
Der Gesetzgeber schreibt für die Mahnung keine erforderliche Form vor. Aus Beweisgründen ist die Schriftform empfehlenswert. Das Mahnschreiben sollte neben den Angaben zu den beiden Parteien die eindeutige Aufforderung an den Zahlungspflichtigen beinhalten, seiner Zahlungspflicht nachzukommen. Dabei sollte für den Schuldner klar erkennbar sein, welche Rechnung bzw. Rechnungsposition noch zur Zahlung offensteht. Das kann beispielsweise durch Nennung von Rechnung oder Lieferschein erfolgen. Mithilfe der Angabe von Nummer, Datum und ggf. der einzelnen Rechnungsposition kann der noch offene Rechnungsposten einfach und eindeutig bestimmt werden.
Etwas anderes gilt für Inkassounternehmen. Die Informations- und Darlegungspflichten für Inkassomahnungen gegenüber Privatpersonen sind in § 13a RDG Rechtsdienstleistungsgesetz geregelt.
Identität
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus Gründen der Lesbarkeit bei Personenbezeichnungen nur die grammatikalisch männliche Form verwenden. Gemeint sind stets Menschen jeder geschlechtlichen Identität.