Inkasso ohne Mahnung - wie kann das sein?
Trudelt ein Inkasso-Schreiben ein, ohne dass man vorher eine Mahnung von seinem Vertragspartner erhalten hat. Da stellt sich die Frage, ob das überhaupt geht, Inkasso ohne Mahnung.
Die Antwort lautet: Ja! Ein Inkasso-Auftrag ohne vorherige Gläubiger-Mahnung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

In diesem Artikel beleuchten wir unter anderem, wann Inkasso ohne Mahnung rechtlich zulässig ist, welche Rechte und Pflichten Schuldner in solchen Fällen haben und was zu tun ist, wenn ein Inkassobrief ins Haus flattert.
Ist Inkasso ohne Rechnung erlaubt?
Die Frage, ob ein Inkassoschreiben ohne zugrundeliegende Rechnung erlaubt ist, kann einfach beantwortet werden: Nein! Eine Rechnung ist die Grundlage jeder Forderung und dient dazu, den Schuldner über den offenen Betrag, die erbrachte Leistung oder Lieferung sowie die Zahlungsfrist zu informieren.
Rechnungen müssen bestimmten gesetzlichen Vorgaben entsprechen, die vor allem im Umsatzsteuergesetz § 14 UstG geregelt sind. Eine Rechnung muss unter anderem die folgenden Informationen enthalten:
- Vollständiger Name und Anschrift von Gläubiger und Schuldner
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Gläubigers
- Rechnungsdatum sowie eine eindeutige Rechnungsnummer
- Beschreibung der erbrachten Leistung oder gelieferten Ware
- Fälligkeitsdatum und Zahlungsbetrag (inkl. Umsatzsteuer)
Was tun, wenn keine Rechnung vorliegt?
Wenn bei dir ein Inkassoschreiben ohne zugrundeliegende Rechnung reinflattert, solltest du folgende Schritte unternehmen:
- Prüfe, ob du die Leistung oder Ware tatsächlich erhalten hast
Wenn du die Ware tatsächlich bestellt und auch erhalten hast, dann wird die Rechnung in der Regel per Post oder digital zugestellt. Hast du die Rechnung nicht bekommen? Dann kann es sein, dass sie auf dem Postweg verloren gegangen ist oder digital nicht zugestellt wurde.
- Fordere schriftlich die Vorlage der Rechnung an
Kontaktiere den Gläubiger, um eine schriftliche oder digitale Kopie der Rechnung anzufordern.
- Reklamiere die Forderung
Falls ihr im ersten Schritt keine Einigung finden konntet, reklamiere die Forderung am besten schriftlich oder per Mail.
- Hol dir rechtliche Unterstützung
Wende dich an eine Verbraucherzentrale, eine Schuldnerberatung oder einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, um dir rechtliche Unterstützung zu holen.
Wann ist Inkasso ohne Mahnung rechtens?
Voraussetzung für die Beauftragung eines Inkasso-Unternehmens ist eine fällige und unbezahlte Forderung, beispielsweise aus einem Kauf- oder Dienstleistungsvertrag. Wird zum vertraglich vereinbarten Zahlungstermin oder zur nach dem Kalender bestimmten Zahlungsfrist nicht gezahlt, befindet sich der Zahlungspflichtige in Zahlungsverzug. In diesem Fall kann das Unternehmen die fällige Forderung an einen Dienstleister abgeben, zum Beispiel einen Inkasso-Service beauftragen, mit dem Ziel, den Ausgleich des offenen Betrages zeitnah zu realisieren.
Ab wann befindet man sich in Zahlungsverzug?
1. Verzug mit Mahnung
Inkassounternehmen werden erst dann tätig, wenn Zahlungsverzug eingetreten ist. Wurde kein festes Zahlungsziel bestimmt oder vertraglich vereinbart, kann der Gläubiger seinen Schuldner mit einer Mahnung in Verzug setzen. Hier tritt der Verzug ein, wenn der Schuldner die in der Mahnung festgelegte Frist ebenfalls verstreichen lässt, ohne zu zahlen. Wichtig ist, dass es sich bei dem Inhalt der Mahnung um eine eindeutige Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner handelt, seiner Zahlungsverpflichtung nachzukommen. Manche Unternehmen versenden mehrere Mahnungen und vorab sogar noch eine Zahlungserinnerung, bevor das Forderungsmanagement aus der Hand gegeben wird. Eine gesetzliche Verpflichtung, mehrere Mahnungen zu verschicken, gibt es jedoch nicht.
Gewöhnlich kommt es erst dann zu einem Inkassoauftrag, wenn der Schuldner trotz Mahnung der Zahlungspflicht nicht nachgekommen ist und auf die Anschreiben seines Gläubigers nicht reagiert hat.
2. Verzug ohne Mahnung
Inkasso ohne Mahnung? Ja, man kann auch ohne Mahnung in Zahlungsverzug geraten. Nämlich dann, wenn der Rechnungsbetrag nicht bis zum festgelegten bzw. vertraglich vereinbarten Termin gezahlt wurde - oder spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Zugang einer Rechnung. Letzteres gilt für Verbraucher nur dann, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen wurde. Das bedeutet, wird nicht gezahlt, befindet sich der Zahlungspflichtige direkt nach Ablauf dieser Frist in Verzug - dazu bedarf es keiner gesonderten Mahnung.
Beispiele: Verzug ohne Mahnung
Vertraglich vereinbarter Zahlungstermin
Bei einem Autokauf vereinbaren Verkäufer und Käufer im Vertrag einen Zahlungstermin. Erfolgt die Zahlung des Kaufpreises nicht bis zu diesem Termin, tritt direkt Zahlungsverzug ein. ➨ § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB
Nach dem Kalender bestimmte Zahlungsfrist
Auf einer Rechnung wird als Zahlungsfrist z.B. der 15.02. dieses Jahres angegeben. Wird der Rechnungsbetrag nicht bis zu diesem Datum gezahlt, befindet sich der Zahlungspflichtige ab dem 16.02. in Zahlungsverzug. ➨ § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB
Nach 30 Tagen ab Zugang der Rechnung
Steht auf der Rechnung kein konkretes Zahlungsziel, gibt es meist folgenden Hinweis, wenn der Kunde ein Verbraucher ist: „Verzug tritt ein, wenn der Zahlungsverpflichtung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung nachgekommen wird.“ ➨ § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB
Gescheiterter Lastschrifteinzug – Vereinbarung nicht eingehalten
Kann ein vereinbarter Einzug per SEPA-Lastschrift nicht abgebucht werden, tritt sofort Verzug ein. Dabei ist es unerheblich, ob das Konto nicht gedeckt war oder der Kontoinhaber der Abbuchung bewusst widersprochen hat. ➨ § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB
Wer trägt die Kosten?
Fallen durch den Zahlungsverzug Kosten an, wie beispielsweise Mahnkosten oder Verzugszinsen, so hat der Schuldner diese zu zahlen. Man spricht hier vom sogenannten Verzugsschaden.
In diesem Rahmen müssen alle finanziellen Nachteile, die dem Gläubiger aus dem Zahlungsverzug des Schuldners entstanden sind, vom Schuldner erstattet werden. Dazu zählen auch die Kosten für die Beauftragung eines Inkasso-Dienstleisters oder eines Rechtsanwaltes.
Wann kann ich eine Rechnung reklamieren?
Wenn du ein Inkassoschreiben ohne vorherige Mahnung oder gar Rechnung erhalten hast und du dir sicher bist, dass die Zahlungsaufforderung nicht zu Recht besteht, möchtest du sicherlich der Rechnung widersprechen, diese also reklamieren. Eine Reklamation ist in verschiedenen Situationen möglich:
- Die Hauptforderung ist unberechtigt
Dies ist beispielsweise der Fall, wenn:
- du nie eine Rechnung für die genannte Leistung oder Ware erhalten hast.
- du die Forderung bereits beglichen hast, aber das Unternehmen dies nicht korrekt verbucht hat.
- die Forderung gar nicht besteht, weil kein Vertrag zustande gekommen ist.
- Der Schuldner ist nicht im Verzug
Ein Inkassoverfahren ohne Mahnung setzt voraus, dass der Schuldner sich im Zahlungsverzug befindet. Dies ist jedoch nicht immer der Fall, und eine Reklamation ist möglich, wenn:
- die Zahlungsfrist der Rechnung noch nicht abgelaufen ist. Ein Schuldner kann nicht in Verzug geraten, wenn er innerhalb der vereinbarten Frist zahlt.
- du keine Mahnung erhalten hast, obwohl dies laut Vertrag notwendig gewesen wäre.
- auf die 30-Tage-Frist nicht ausdrücklich hingewiesen wurde.
Unser Tipp: Wenn du ein Inkassoschreiben erhältst, ist es sinnvoll die Inkassokosten zu überprüfen. Inkassokosten, die ein Inkassounternehmen für die professionelle Beitreibung von fälligen Forderungen berechnet, müssen in Anlehnung an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet werden. Mehr Informationen über die Entstehung sowie die Berechnung von Inkassokosten und wie du am besten mit diesen umgehst, findest du hier.
Hast du einen Inkassobrief von Riverty erhalten?
Was tun, wenn ein Inkassobrief kommt?
Inkasso-Brief ohne vorherige Mahnung erhalten, was kann ich jetzt tun? Schreiben von Inkassounternehmen sollte man nie ignorieren. Es ist immer besser, das Problem in Angriff zu nehmen und es direkt zu klären. Auch dann, wenn es womöglich eine Überschneidung der Zahlung an den Gläubiger mit der Übergabe an das Inkassounternehmen gegeben haben könnte.
Ist die Forderung nach wie vor offen, ist es ratsam, so schnell wie möglich direkt an den beauftragten Dienstleister zu zahlen oder zumindest eine Rückmeldung zu geben, wenn die Forderung nicht pünktlich zur gesetzten Zahlungsfrist ausgeglichen werden kann.
Schritt 1: Bewahre Ruhe und überprüfe den Brief
Atme erstmal durch! Dann überprüfe den Inhalt des Inkassobriefs. Im ersten Inkassoschreiben solltest du Informationen finden, wie die offene Forderung, die Vertragsgrundlage, die Fälligkeit und die Kostenaufstellung. Neben der Hauptforderung wirst du auch über entstandene Inkassokosten informiert.
Als nächstes solltest du den Inkassobrief auf Rechtmäßigkeit überprüfen. Schau in deinen eigenen Unterlagen nach, z.B. in Briefen oder deinem E-Mail-Postfach, ob du die Ware oder Leistung tatsächlich bestellt und erhalten hast. Vergewissere dich, ob du die Forderung vielleicht schon bezahlt hast.
Wenn du einen Inkassobrief von der Riverty Services GmbH erhalten hast, kannst du dich ganz einfach mit deinem Aktenzeichen in das Self-Service-Portal einloggen und online den aktuellen Stand deiner Forderung einsehen.
Schritt 2: Überprüfe das Inkassounternehmen auf Seriosität
Nicht jedes Inkassounternehmen ist seriös und darf Inkasso betreiben. Überprüfe den Absender bzw. das Inkassounternehmen auf Seriosität. Im Rechtsdienstleistungsregister kannst du nachschauen, ob das Inkassounternehmen in Deutschland registriert ist.
Merkmale seriöser Inkassounternehmen
Ob ein Inkassounternehmen seriös und vertrauenswürdig ist, erkennst du an den folgenden Merkmalen:
Nr. 1: Forderungsdaten kommen dir bekannt vor. Wenn du die Forderungsdaten auf dem Brief wiedererkennst, handelt es sich sehr wahrscheinlich um ein seriöses und echtes Inkassoverfahren.
Nr. 2: Mitgliedschaft in einem Inkassoverband. Wenn du das Inkassounternehmen in einem Inkassoverband wie dem Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen wiederfindest, ist das ein Zeichen für ein seriöses Inkassounternehmen.
Nr. 3: Du findest den Absender im Internet. Durchsuche einfach das Internet nach dem Absender und schau nach, ob das Inkassounternehmen wirklich existiert.
Merkmale unseriöser Inkassounternehmen
Anhand dieser Merkmale kannst du auf den ersten Blick erkennen, ob es sich um ein unseriöses Inkassounternehmen handelt:
Nr. 1: Rechtschreibfehler. Wenn die E-Mail oder der Brief voller Rechtschreibfehler ist, ist das ein Indiz für ein unseriöses Inkassounternehmen.
Nr. 2: Grund der Forderung und Angaben zum Unternehmen bzw. Gläubiger sind nicht enthalten. Ist das der Fall, dann solltest du aufpassen.
Nr. 3: IBAN beginnt nicht mit „DE“. Wenn von dir gefordert wird, Geld ins Ausland zu überweisen, könnte es sich um ein unseriöses Inkassounternehmen handeln.
Unser Tipp: Checke die Schwarzliste "Inkasso", die von der Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht wurde. Dort findest du Nummern von Konten, auf die du kein Geld überweisen solltest.
Schritt 3: Forderung bestreiten oder bezahlen
Handelt es sich um ein seriöses Inkassounternehmen und du erkennst die Forderungsdaten wieder, da du bei dem genannten Gläubiger etwas bestellt hast, solltest du die Forderung vollständig bezahlen. Denn, wenn du nicht bis zu der genannten Frist bezahlst, können weitere Kosten auf dich zukommen.
Erkennst du die Forderungsdaten wieder, aber dir kommen die Inkassokosten überhöht vor, kannst du erstmal nur die Hauptforderung bezahlen und dir vom Inkassounternehmen die Höhe der geltend gemachten Inkassokosten erklären lassen. Hier findest du detaillierte Infos zur Berechnung der Inkassokosten.
Hast du allerdings das Gefühl, dass es sich um ein unseriöses Inkassounternehmen handelt, oder du hast bei dem genannten Gläubiger keine Leistung in Anspruch genommen? Dann solltest du die Forderung bestreiten.
Wie du dich bei berechtigten Forderungen verhalten solltest
Eine berechtigte Forderung solltest du nie ignorieren. Es ist immer besser, das Problem in Angriff zu nehmen und es direkt zu klären.
Wie du dich bei unberechtigten Forderungen verhalten solltest
Wenn du dir sicher bist, dass es sich bei der Inkassoforderung um eine unberechtigte Forderung handelt, solltest du diese nicht bezahlen, sondern reklamieren. Brauchst du dabei Unterstützung, erhältst du diese bei Verbraucherzentralen oder Rechtsanwält:innen. Vermutest du, dass deine Daten missbraucht wurden? Dann bleibe ruhig, hier findest du weitere Infos.
Was sind die Folgen, wenn du einen berechtigten Inkasso-Brief ignorierst?
Wenn du nicht bis zum angegebenen Termin bezahlst, der im Inkassobrief zu finden ist, wird das Inkassoverfahren gegen dich fortgesetzt. Wenn du trotz der Kontaktversuche des Inkassounternehmens keine Zahlung leistest, bleibt eigentlich nur noch der Weg über ein gerichtliches Mahnverfahren oder gar eine Klage und damit kommen weitere Kosten auf dich zu. Deswegen raten wir dir, wenn du einen berechtigten Inkasso-Brief bekommst, sofort aktiv zu werden. Sei es die Rechnung zu bezahlen oder mit dem Inkassounternehmen Kontakt aufzunehmen, um gemeinsam eine Lösung zu finden.
Hast du einen Inkassobrief von Riverty Services GmbH bekommen und kannst die Forderung nicht rechtzeitig bezahlen? Keine Sorge! Kontaktiere uns und gemeinsam finden wir eine Lösung. Über unser Self-Service-Portal kannst du auch eine Ratenzahlung, Sonderzahlungen oder einen Zahlungsaufschub vereinbaren.
Häufige Fragen
Ja, Inkasso ohne Mahnung ist unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Wenn der Schuldner den fälligen Betrag nicht bis zum vertraglich vereinbarten Termin oder innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung - darauf muss in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen werden - bezahlt, ist Inkasso ohne Mahnung möglich.
Inkassokosten müssen nicht bezahlt werden, wenn sie unberechtigt sind. Wenn beispielsweise die zugrunde liegende Forderung unberechtigt ist, besteht auch keine Zahlungspflicht hinsichtlich der Inkassokosten.
Ein Inkassounternehmen darf eine Einmeldung bei einer Auskunftei, wie beispielsweise der Schufa Holding AG nur unter strengen, gesetzlich geregelten Voraussetzungen vornehmen. Ein negativer Eintrag erfolgt dann, wenn die Forderung unbestritten bleibt, der Schuldner mindestens zweimal schriftlich angemahnt wurde, auf die bevorstehende Meldung hingewiesen wurde und die Zahlung weiterhin ausbleibt. Dadurch soll sowohl der Schutz der Unternehmen vor Zahlungsausfällen als auch der Schutz der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen gewahrt bleiben.
Fazit: Inkasso ohne Mahnung – was du wissen musst
Inkasso ohne vorherige Mahnung ist unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich zulässig. Entscheidend ist, ob der Schuldner sich bereits in Verzug befindet, etwa durch eine vertraglich vereinbarte Zahlungsfrist oder die 30-Tage-Regel nach Zugang der Rechnung. Wichtig ist, Ruhe zu bewahren, die Rechtmäßigkeit der Forderung zu prüfen und schnell zu handeln. Denn ein berechtigter Inkassobrief sollte nicht ignoriert werden, um zusätzliche Kosten oder rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Unberechtigte Forderungen und überhöhte Inkassokosten sollten immer angefochten werden. Falls du einen Inkassobrief von Riverty Services GmbH erhalten hast, bietet dir das Riverty Self-Service-Portal flexible Lösungen.